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In den „Literaturbriefen“ von 1761 prangerte Moses Mendelssohn die unverzeihlichen Fehler an, die bei der Übersetzung Rousseauscher Texte auftraten. Einer dieser Übersetzer war Johann Gottfried Gellius. Er nutzte diese Kritik um in einem ganzen Buch die Sache der Übersetzer gegen die „utopischen“ Forderungen der Autoren der Literaturbriefe zu verteidigen. Er hielt den Theoretikern der treuen Übersetzung in seinen „Anmerkungen zum Gebrauche deutscher Kunstrichter“ entgegen, dass sie die Sache „aus dem falschen Gesichtspunkte“ betrachteten: „Man hält den Zweck des Uebersetzers bloß für einen historischen; er habe, glaubt man, nichts weiter zu thun, als einen berühmten Originalschriftsteller in seinem Werke abschildern wollen. Allein das ist ein Nebenzweck. Die Hauptabsicht bleibt wohl diese, seiner Nation ein gutes Buch zu liefern [...]. Wenn demnach einzelne Stellen, wenn ganze Blätter wegbleiben, so ist das oft ein entbehrlicher Verlust, oft sogar Nothwendigkeit. Es muß dem Urtheile eines Scribenten überlassen seyn, ob diese oder jene Züge sich für seine Landsleute schicken werden.“

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