Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Newsletter möchte ich die Fördermöglichkeiten für die Bewahrung von Kunst- und Kulturgut aufzeigen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, für schriftliches Kulturgut in Museen, Bibliotheken und Archiven. Auch im Bereich der Notfallvorsorge stehen Ihnen mehrere Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene zur Verfügung.
Die Beratungsstelle begleitet Sie gerne auf diesem Weg! Ob bei der Antragsstellung, der Planung der Maßnahmen oder der Qualitätssicherung – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung kann ganz flexibel telefonisch oder direkt bei Ihnen vor Ort stattfinden.
Für die Kulturförderung in Sachsen-Anhalt bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Museumsverband auch eine gemeinsame Beratung an. Hier unterstützen wir Sie bei den Themenbereichen Bewahren und Notfallvorsorge / Kulturgutschutz. Die Antragsfrist für 2025 endet am 1. Oktober 2024.
Nutzen Sie die vielfältigen Fördermöglichkeiten!
Anfragen zur Beratung können Sie schriftlich via gleimhaus.holly(at)halberstadt.de oder telefonisch unter 03941-6871-34 stellen.
Mit freundlichen Grüßen aus Halberstadt
ihr Marc Holly
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt von in Sachsen-Anhalt verwahrtem und öffentlich zugänglichem schriftlichem Kulturgut, insbesondere Archiv- und Bibliotheksgut, welches durch den „Papierzerfall“ einer akuten Gefährdung ausgesetzt ist. Gefördert werden sollen vor allem Mengenverfahren zur Entsäuerung, Verpackung und Trockenreinigung.
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/kultur-foerdern/erhaltung-des-schriftlichen-kulturgutes
Was wird gefördert?
- Zustandserhebungen / Schadenskataster
- Entwicklung von Bestandserhaltungskonzepten
- Trockenreinigung und Dekontaminierung
- Entsäuerung (Massenverfahren)
- Verpackung
Förderung im Bereich Notfallvorsorge / Kulturgutschutz:
- Ausstattung von mobilen Erstversorgungszentren
- Einsatzübungen
Was Sie beachten sollten:
- Die Antragsfrist endet zum Ende der zweiten Kalenderwoche eines Jahres.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro betragen.
- Einzelrestaurierungen, sowie Ausgaben für Stammpersonal und für sonstigen anteiligen Verwaltungsaufwand sind nicht förderfähig.
Hinweis: Neben dieser Förderung besteht die Möglichkeit, eine Kofinanzierung aus dem Sonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (BKM-Sonderprogramm) zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kek-spk.de/
Hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass die neuen Formulare für Anträge im Rahmen der Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt online sind.
Hier finden Sie die aktuelle Version der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt.
Das neue Formular ist bitte zwingend zu nutzen, da es sich erheblich von älteren Versionen unterscheidet, aufgrund der im vergangenen Jahr erlassenen Änderungen an der Kulturförderrichtlinie.
Bis wann muss ich mich um eine Förderung bewerben?
Anträge sollten frühestmöglich gestellt werden. Fördermittel für Projekte, die im Folgejahr realisiert werden sollen, sind möglichst bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres zu beantragen.
Was wird gefördert? Auszug aus der Förderrichtlinie:
2. Gegenstand der Förderung
2.1 Das Land fördert kulturelle und künstlerische Maßnahmen. Dies umfasst Projektförderung und institutionelle Förderung. Diese müssen von erheblichem Landesinteresse sein und in einem räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zu Sachsen-Anhalt stehen. Ebenfalls müssen die Maßnahmen von landesweiter, überregionaler oder regionaler Bedeutung sein. Ausgeschlossen von der Förderung sind Maßnahmen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
2.2 Maßnahmen in den Förderbereichen sind insbesondere:
a) Museen, Sammlungen und Ausstellungen
Projekte in den Bereichen Sammeln, Bewahren, Erforschen, Ausstellen und Vermitteln, insbesondere
aa) Erstellung von Konzepten mit musealem Bezug, zum Beispiel Ausstellungs-, Sammlungs- und Vermittlungskonzepte
bb) Ausstellungen und museale Präsentationsformate
cc) Projekte der Sicherung, Erhaltung, Erschließung und Erforschung von Sammlungen
dd) Projekte zur Erforschung museumsbezogener Themen
ee) museums- und ausstellungsbegleitende Publikationen
ff) Durchführung von Vermittlungsangeboten und Veranstaltungen
gg) Projekte der Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung von Akteuren
(...)
d) Erhaltung von Kulturgut
aa) Förderung des Erwerbs von Kulturgut, das kriegsbedingt oder aufgrund anderer Zusammenhänge veräußert oder restituiert wurde
bb) Projekte zur Notfallvorsorge und zum Schutz von dinglichem Kulturgut
cc) Stärkung der Resilienz in den Bereichen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) in der Kultur