Die Themen dieser Ausgabe:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter möchte ich die Fördermöglichkeiten für die Bewahrung von Kunst- und Kulturgut aufzeigen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, für schriftliches Kulturgut in Museen, Bibliotheken und Archiven. Auch im Bereich der Notfallvorsorge stehen Ihnen mehrere Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene zur Verfügung.

Die Beratungsstelle begleitet Sie gerne auf diesem Weg! Ob bei der Antragsstellung, der Planung der Maßnahmen oder der Qualitätssicherung – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung kann ganz flexibel telefonisch oder direkt bei Ihnen vor Ort stattfinden.

Für die Kulturförderung in Sachsen-Anhalt bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Museumsverband auch eine gemeinsame Beratung an. Hier unterstützen wir Sie bei den Themenbereichen Bewahren und Notfallvorsorge / Kulturgutschutz. Die Antragsfrist für 2025 endet am 1. Oktober 2024.

Nutzen Sie die vielfältigen Fördermöglichkeiten!

Anfragen zur Beratung können Sie schriftlich via gleimhaus.holly(at)halberstadt.de oder telefonisch unter 03941-6871-34 stellen.

Mit freundlichen Grüßen aus Halberstadt

ihr Marc Holly

 

Fördermittel schriftliches Kulturgut + Notfallvorsorge

Förderung von Maßnahmen zum Erhalt von in Sachsen-Anhalt verwahrtem und öffentlich zugänglichem schriftlichem Kulturgut, insbesondere Archiv- und Bibliotheksgut, welches durch den „Papierzerfall“ einer akuten Gefährdung ausgesetzt ist. Gefördert werden sollen vor allem Mengenverfahren zur Entsäuerung, Verpackung und Trockenreinigung.

https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/kultur-foerdern/erhaltung-des-schriftlichen-kulturgutes

 

Was wird gefördert?

  • Zustandserhebungen / Schadenskataster
  • Entwicklung von Bestandserhaltungskonzepten
  • Trockenreinigung und Dekontaminierung
  • Entsäuerung (Massenverfahren)
  • Verpackung

Förderung im Bereich Notfallvorsorge / Kulturgutschutz:

  • Ausstattung von mobilen Erstversorgungszentren
  • Einsatzübungen

Was Sie beachten sollten:

  • Die Antragsfrist endet zum Ende der zweiten Kalenderwoche eines Jahres.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro betragen.
  • Einzelrestaurierungen, sowie Ausgaben für Stammpersonal und für sonstigen anteiligen Verwaltungsaufwand sind nicht förderfähig.

 

 

Hinweis: Neben dieser Förderung besteht die Möglichkeit, eine Kofinanzierung aus dem Sonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (BKM-Sonderprogramm) zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kek-spk.de/

 

 

KEK-Workshop zur Antragstellung

Der nächste Online-Workshop zur Antragsstellung findet am 25. September 2024 statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) fördert, koordiniert und optimiert den Erhalt schriftlicher Originale. Wichtigstes Werkzeug der KEK sind ihre beiden Förderlinien für den Originalerhalt: Die KEK-Modellprojektförderung setzt seit 2010 auf die Unterstützung besonderer Einzelvorhaben. Im großvolumigen BKM-Sonderprogramm werden seit 2017 Mengenverfahren wie Massenentsäuerung oder Schutzverpackung gefördert.

Über bisherige Projekte berichtet auch der frisch erschienene Jahresbericht 2023.

 

Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt

Hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass die neuen Formulare für Anträge im Rahmen der Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt online sind.

Hier finden Sie die aktuelle Version der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt.

Das neue Formular ist bitte zwingend zu nutzen, da es sich erheblich von älteren Versionen unterscheidet, aufgrund der im vergangenen Jahr erlassenen Änderungen an der Kulturförderrichtlinie.

Bis wann muss ich mich um eine Förderung bewerben?

Anträge sollten frühestmöglich gestellt werden. Fördermittel für Projekte, die im Folgejahr realisiert werden sollen, sind möglichst bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres zu beantragen.

 

Was wird gefördert? Auszug aus der Förderrichtlinie:

2. Gegenstand der Förderung

2.1 Das Land fördert kulturelle und künstlerische Maßnahmen. Dies umfasst Projektförderung und institutionelle Förderung. Diese müssen von erheblichem Landesinteresse sein und in einem räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zu Sachsen-Anhalt stehen. Ebenfalls müssen die Maßnahmen von landesweiter, überregionaler oder regionaler Bedeutung sein. Ausgeschlossen von der Förderung sind Maßnahmen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

2.2 Maßnahmen in den Förderbereichen sind insbesondere:

a) Museen, Sammlungen und Ausstellungen

Projekte in den Bereichen Sammeln, Bewahren, Erforschen, Ausstellen und Vermitteln, insbesondere

aa) Erstellung von Konzepten mit musealem Bezug, zum Beispiel Ausstellungs-, Sammlungs- und Vermittlungskonzepte

bb) Ausstellungen und museale Präsentationsformate

cc) Projekte der Sicherung, Erhaltung, Erschließung und Erforschung von Sammlungen

dd) Projekte zur Erforschung museumsbezogener Themen

ee) museums- und ausstellungsbegleitende Publikationen

ff) Durchführung von Vermittlungsangeboten und Veranstaltungen

gg) Projekte der Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung von Akteuren

(...)

d) Erhaltung von Kulturgut

aa) Förderung des Erwerbs von Kulturgut, das kriegsbedingt oder aufgrund anderer Zusammenhänge veräußert oder restituiert wurde

bb) Projekte zur Notfallvorsorge und zum Schutz von dinglichem Kulturgut

cc) Stärkung der Resilienz in den Bereichen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) in der Kultur

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Mitschnitte aus den Informationsvorträgen zum Bundes- und Landesprogramm finden Sie unter:

https://www.gleimhaus.de/beratungsstelle-bestandserhaltung/foerderung.html

 

Herausgeber:
Gleimhaus-Museum der deutschen Aufklärung
Beratungsstelle Bestandserhaltung
Marc Holly


Domplatz 31
38820 Halberstadt
www.gleimhaus.de

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